ge盲ndert: 23.07.2008 [Start]

Freibad Neustadt
Impressum, Beitrittserklarung, Satzung

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Freibad Neustadt Regeln und Betrieb

Das Freibad in Neustadt am Rübenberge dient der öffentlichen Erholung, dem Gemeinwohl und der Förderung von Schwimmfähigkeit und Sicherheit. Die hier beschriebenen Regelungen gelten für alle Besucherinnen und Besucher, für Ehrenamtliche, Vereinsaktivitäten und für Veranstalter innerhalb des Geländes. Zuständig für Umsetzung und Überwachung ist die Stadt Neustadt am Rübenberge in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ordnungsamt und dem Betriebsleiter vor Ort.

Organisationsstruktur und Trägerschaft sowie Aufsichtspflichten

Träger ist die Stadt Neustadt am Rübenberge; die operative Leitung obliegt dem städtischen Bäderbetrieb. Die Organisation umfasst kaufmännische Leitung, technisches Personal und die Dienstpläne der Fachkräfte für Wasseraufbereitung und Reinigung. Für die Badeaufsicht werden staatlich anerkannte Rettungsschwimmer eingesetzt, ausgebildet nach DLRG-Standards. Die Aufsichtspflicht erstreckt sich auf Prävention, Überwachung der Beckenbereiche, Erste Hilfe und Alarmierung von Rettungsdiensten. Zuständigkeiten für Haftungsfragen sind im Impressum und in der Satzung klar benannt; das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Ordnungswidrigkeiten.

Mitgliedschaft, Jahresscheine, Eintrittspreise und Vergünstigungen

Mitgliedschaft, Jahresscheine, Eintrittspreise und Vergünstigungen

Mitgliedschaften oder Jahresscheine können von Naturalpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt beantragt werden. Voraussetzungen sind ausgefüllte Beitrittserklärung, Altersnachweis bei ermäßigten Tarifen und bei Bedarf Nachweis über Leistungsberechtigung (z. B. Sozialhilfebescheid). Saisonkarten sind nicht übertragbar; Verlust ist unverzüglich zu melden.

Vorläufige Informationen zu Preisen und Abonnements finden sich unten. Diese Werte basieren auf kommunalen Durchschnittspreisen in Niedersachsen und werden jährlich durch den Rat genehmigt.

Tarifgruppe Tagespreis Familienkarte (2 Erw. + Kinder) Jahresschein
Erwachsene 5,50 € 13,00 € 90,00 €
Ermäßigt (Schüler, Studierende) 3,00 € 8,00 € 60,00 €
Kinder (6–14 Jahre) 2,50 € n. v. 40,00 €
Kleinkinder (unter 6) frei frei frei
Saison-Erweiterung (Feiertage) Zuschlag 1,00 €

Die Preise unterliegen städtischer Gebührenordnung. Ermäßigungen gelten nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise. Saisonkarten berechtigen während der regulären Öffnungszeiten der Saison zu unbegrenztem Zutritt.

Öffnungszeiten, Saisonbetrieb und Schließtage

Die reguläre Saison läuft üblicherweise vom 1. Mai bis 15. September; wetterbedingte Verlängerungen sind möglich. Täglich werden die Becken in der Regel ab 09:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Wochentags schließt das Bad meist um 19:00 Uhr; an Wochenenden können verlängerte Betriebszeiten gelten. Schließtage ergeben sich aus planmäßigen Revisionsarbeiten, gesetzlichen Feiertagen und unvorhergesehenen Betriebsstörungen. Alle Änderungen werden rechtzeitig auf der Webseite und per Aushang kommuniziert.

Badeordnung, Sicherheit und Erste Hilfe

Badeordnung, Sicherheit und Erste Hilfe

Die Badeordnung legt allgemeine Verhaltensregeln fest: ordentliches Badeverhalten, Rücksichtnahme auf andere Gäste, kein Rennen am Beckenrand und das Tragen geeigneter Badekleidung. Sicherheitsbestimmungen verlangen, dass Kinder bis einschließlich 7 Jahren von einer personensorgeberechtigten Begleitperson beaufsichtigt werden. Für bestimmte Bereiche wie Sprungturm oder Rutschen gelten zusätzliche Nutzungsregeln und Mindestgrößen.

Rettungsschwimmer sind während der Öffnungszeiten in Dienstplänen enthalten; es besteht ein internes Notfallprotokoll mit Alarmwegen, Notrufablauf, Erstversorgung und Übergabe an den Rettungsdienst. Vor Ort befinden sich Erste-Hilfe-Kasten und ein automatisierter externer Defibrillator. Regelmäßige Übungen und Unterweisungen der Mitarbeiter erfolgen mindestens einmal jährlich.

Hygiene, Altersregelungen und Nutzung von Anlagen

Hygieneregeln entsprechen den landesrechtlichen Vorgaben zur Wasserqualität sowie den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes. Duschen vor dem Betreten der Becken ist Pflicht. Bei ansteckenden Erkrankungen, offenen Wunden oder Unwohlsein ist der Zutritt zu verweigern. Chlor- und pH-Werte werden in festen Intervallen überwacht; Dokumentation liegt beim technischen Leiter.

Altersbegrenzungen und Schwimmfähigkeitsnachweise: Nichtschwimmer müssen in Nichtschwimmerbereichen bleiben; für Teilnahme an Schwimmkursen ist ein standardisierter Nachweis nicht zwingend, jedoch wird ein Einstufungstest empfohlen. Für spezielle Attraktionen kann ein Schwimmfähigkeitsnachweis verlangt werden.

Rutschen, Sprunganlagen und Attraktionen dürfen nur gemäß Beschilderung genutzt werden. Betriebsanweisungen sind verbindlich. Bei technischen Mängeln erfolgt Sperrung bis zur endgültigen Reparatur.

Ein kurzes Aufzählungsfeld mit häufig mitgebrachten Dingen, die zum reibungslosen Ablauf beitragen:

Verhalten auf Grünflächen, Verbotene Gegenstände und Umweltschutz

Liegewiesen sollen rücksichtsvoll genutzt werden; zentrale Wege sind freizuhalten. Grillen ist nur an ausgewiesenen Stellen nach Genehmigung erlaubt. Offenes Feuer und offenes Grillen auf der Wiese sind untersagt. Haustiere sind auf dem Gelände grundsätzlich nicht gestattet; assistierende Tiere mit Nachweis sind ausgenommen. Rauchen ist in den Beckenbereichen und in geschlossenen Räumen verboten; ausgewiesene Raucherzonen können vorhanden sein.

Umweltauflagen betreffen Mülltrennung, sparsamen Wasserverbrauch und Vermeidung lauter, störender Aktivitäten ab 22:00 Uhr. Technische Anlagen zur Wasseraufbereitung werden nur von geschultem Personal betrieben. Chemikalienlager sind gesichert und entsorgungsfähig nach gültigen Vorschriften.

Foto- und Filmaufnahmen, Hausrecht und Sanktionen

Foto- und Filmaufnahmen zu privaten Zwecken sind zulässig, sofern andere Gäste nicht erkennbar und nicht belästigt werden. Für professionelle Aufnahmen ist eine schriftliche Genehmigung des Betriebsleiters und gegebenenfalls eine DSGVO-konforme Einwilligung der aufgenommenen Personen erforderlich.

Das Hausrecht ermöglicht Platzverweise, temporäre Sperrungen und langfristige Hausverbote bei Verstößen. Sanktionen reichen von mündlichen Verwarnungen bis zu Bußgeldern und zivilrechtlicher Haftung bei mutwilliger Beschädigung. Bei massiven Verstößen können Bußgelder bis zu mehreren hundert Euro verhängt werden; bei Strafbarkeit erfolgt Anzeige.

Haftung, Beschwerden und Mitwirkung

Haftung, Beschwerden und Mitwirkung

Haftungsfragen richten sich nach gesetzlicher Regelung; der Betreiber haftet für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Empfohlener Versicherungsschutz liegt bei privaten Haftpflichtversicherungen. Beschwerden sind schriftlich an das Bädermanagement oder das Ordnungsamt zu richten; für Einsprüche gilt eine Frist von 14 Tagen nach Bekanntwerden der Maßnahme. Satzungsänderungen werden durch den Stadtrat beschlossen; Bürgerinnen und Bürger können im Rahmen der Beteiligungsverfahren Stellungnahmen einreichen.

Kooperationen mit Schulen, Vereinen und Veranstaltern sind möglich und bedürfen schriftlicher Vereinbarungen. Veranstaltungsgenehmigungen regeln technische Anforderungen, Sicherheitskonzepte und Lärmschutz. Öffentlich ausgehängte Informationen, das Impressum sowie Kontaktangaben sind dauerhaft zugänglich.




漏 Freibad-Verein Neustadt/Rbge. e.V.